Kalenderübersicht

Für Gottesdienste, Andachten und alle weiteren Zusammenkünfte gilt die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (§ 18 Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vom 19.11.2021). Außerdem gilt weiterhin die Abstands- und FFP2-Maskenpflicht.