Kirchenaustritt

Es steht Ihnen selbstverständlich frei, Ihre Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche auch wieder zu beenden. Bestimmt haben Sie Ihre Gründe, weshalb Sie einen Kirchenaustritt in Erwägung ziehen.

Vielleicht haben Sie schlechte Erfahrungen mit anderen Christen oder mit kirchlichen Mitarbeitern gemacht oder Sie erlebten die Gemeinschaft zu distanziert … Wir möchten Sie ermutigen, uns anzusprechen, bevor Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen – denn im Gespräch lässt sich manches klären oder es lassen sich Veränderungen anstoßen.

Sollte Ihr Entschluss feststehen, sind hier die wichtigsten Informationen: Ein Kirchenaustritt bedeutet den Verlust kirchlicher Rechte, beispielsweise ist die Übernahme einer Patenschaft oder eine Trauung dann nicht mehr möglich. Gleichzeitig entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer.

Ein Kirchenaustritt ist beim Standesamt Ihres Wohnsitzes zu erklären. Näheres zu den Formalitäten und den Kosten des Austritts erfahren Sie auf den Seiten der Stadt Leipzig unter www.leipzig.de.