Mitarbeitendenvertretung (MAV)

Die Mitarbeitendenvertretung (MAV) hat den gesetzlichen Auftrag, die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeitenden zu fördern. Dabei übernimmt sie eine „Anwalts- und Vermittlungsfunktion“, um Anliegen der Mitarbeitenden gegenüber der Dienststellenleitung zu vertreten. Voraussetzung hierfür ist, dass die MAV das Anliegen für berechtigt hält. Sie kann jedoch auch die Opportunität des Anliegens prüfen und in Ausnahmefällen die Vertretung ablehnen. Die MAV ist verpflichtet, den Vertraulichkeitsgrundsatz und den allgemeinen Persönlichkeitsschutz zu beachten. Eine Vertretung erfolgt nur, wenn der Mitarbeitende die MAV ausdrücklich beauftragt hat.

Zudem sind im MVG-EKD die Beteiligungsrechte bei verschiedenen Maßnahmen in der Dienststelle beschrieben und verankert.  
Die KDVO stellt ebenso eine Rechtsgrundlage für unserer Anstellungsverhältnisse dar.  
Gewählte Mitglieder der MAV sind aktuell:
 
- Thomas Thiel (Vorsitzender), E-Mail: thomas.thiel@evlks.de
- Kirsten Hanson
- Carola Peifer
- Michael Wegner
- Claudia Weiß