Kirche und Geld

Geld ist nicht alles – oder doch?

Als Kirche sind wir nicht an Gewinn­maximierung oder hohen Renditen interes­siert. Ein­nahmen werden um­gehend wieder in der kirchlichen Arbeit ein­ge­setzt und kommen so der Gesell­schaft, den Menschen, zu Gute. Zu tun gibt es genug: wir wollen dem Glauben ein Zuhause geben, Menschen in Not bei­stehen, Gemein­schaft im Gottes­dienst feiern, Kirchen­konzerte veran­stalten … Dafür sind wir auf Ihre finanzielle Unter­stützung ange­wiesen.

Kirchensteuer

Wer in einer Freikirche Mitglied ist, gibt üblicherweise den Zehnten – das ist der schon im Alten Testament geforderte zehnte Teil aller Einnahmen – zur Finanzierung verschiedener religiöser (Tempel und Tempeldienst) und sozialer (Unterstützung der Ärmsten) Aufgaben in Israel.

Die evangelisch-lutherische Kirche lässt die Finanzämter eine Kirchensteuer von 9 % der Einkommenssteuer erheben. Da der durchschnittliche Einkommenssteuersatz in Sachsen bei 16,4 % liegt, bedeutet das durchschnittlich ca. 1,5 % des steuerpflichtigen Einkommens (maximal jedoch 3,5 % insgesamt).

Die Finanzämter erledigen den Steuereinzug wesentlich kostengünstiger, als es eine kirchliche Steuerbehörde könnte. Die Einnahmen aus der Kirchensteuer machen ca. die Hälfte der Einnahmen unserer Landeskirche aus und werden durch ein weiteres Viertel aus dem bundesweiten Finanzausgleich der evangelischen Landeskirchen ergänzt.

Die Landessynode beschließt in ihrem Haushaltplan dann jeweils, nach welchem Schlüssel dieses Geld auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt wird.

Kirchgeld

Die Orte unserer Kirchgemeinde bitten Ihre Gemeindeglieder in jedem Haushaltsjahr darum, Ihren Anteil zur Finanzierung unserer Gemeindearbeit in Form des Ortskirchgeldes beizutragen. Dazu bekommen alle Haushalte bzw. Gemeindeglieder über 16 Jahre einen Spendenaufruf und im Herbst eine Erinnerung. Das Ortskirchgeld ist für die Finanzierung der Gemeindearbeit an den kirchlichen Orten unabdingbar. Auch wenn der Anteil in den einzelnen Gemeindeteilen schwankt, ist das Ortskirchgeld mit ca. 25 % eine wichtige Säule in den Einnahmen des kirchgemeindlichen Haushalts.

Jeder unserer kirchlichen Orte führt ein eigenes Kirchgeld­konto. Deshalb gibt es für das Kirch­geld auch eine andere Bank­verbindung als für Spenden und Überweisungen. Für Ihre Kirch­geld­zahlung ver­wenden Sie bitte die ange­gebenen Konto­verbindungen. Bitte geben Sie im Verwendungszweck Kirchgeld [Jahr] und Ihren Namen und wenn möglich Ihre Kirchgeldnummer an.

Kontoinhaber ist immer: Ev. Luth. Kirchgemeinde im Leipziger Süden

Bethlehemgemeinde
IBAN: DE15 3506 0190 1800 2170 12
Gemeinde Connewitz-Lößnig
IBAN: DE60 3506 0190 1636 8000 11
Gemeinde Marienbrunn
IBAN: DE37 3506 0190 1800 2170 04
Peterskirche
IBAN: DE90 3506 0190 1800 2170 20
FAQ Kirchgeld
Was ist das »Kirchgeld«?

Das »Kirchgeld« oder »Ortskirchgeld« ist eine Ortskirchen­steuer der Kirch­gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens und wird juristisch korrekt als »allgemeines Kirchgeld« (im Gegensatz zum »besonderen Kirchgeld«) bezeichnet.

Da es das Kirchgeld nicht in allen Gliedkirchen der EKD gibt, führt es gerade bei »Neu-Sachsen« manchmal zu Erstaunen. Anders als die Kirchen­steuer, die über das Finanzamt an die Landes­kirche gezahlt und von dort den Gemeinden zugewiesen wird, wird das allgemeine Kirchgeld direkt von den Orts­gemeinden erhoben, auf deren Konto überwiesen – und auch zu 100 % dort verwendet.

Wofür wird das allgemeine Kirchgeld verwendet?

Ihr Kirchgeld wird zu 100 % für unsere Gemeinde­arbeit verwendet. Einen guten Über­blick über deren Vielfalt unseres Gemeinde­lebens können Sie gewinnen, indem Sie sich auf unserer Internet­seite umschauen, oder unsere Gemeinde­nachrichten studieren

Jeder unserer kirchlichen Orte hat ein eigenes Profil – das Kirchgeld wird für die Arbeit vor Ort verwendet und trägt dazu bei, die Orts­ausschüsse handlungs­fähig zu machen.

Wer ist kirchgeldpflichtig?

Kirchgeldpflichtig sind alle Kirch­gemeinde­glieder ab Vollendung des 16. Lebens­jahres, die eigene Einnahmen oder eigenes Vermögen haben. Als Einnahmen im vorstehenden Sinne gelten Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit, Renten, Stipendien, Leistungen nach dem BAföG, laufende Unter­stützungen, Unterhalt und Familien­aufwand, freiwillige Zuwendungen sowie vergleichbare Einkünfte.

Wie hoch ist mein allgemeines Kirchgeld?

Das allgemeine Kirch­geld beträgt 0,3 % Ihrer Einnahmen. Der Mindest­betrag liegt bei 6 Euro pro Jahr, also 50 Cent im Monat. Die tabellarische Staffelung erfolgt nach Maßgabe der finanziellen Leistungs­fähigkeit. Eine Tabelle als Orientierungs­hilfe finden Sie unten in diesem Abschnitt. Da wir die Einkünfte unserer einzelnen Gemeinde­mitglieder nicht kennen, bitten wir Sie um eine Selbst­einstufung anhand Ihres Netto­einkommens mit Hilfe der Kirchgeld­tabelle. Wir vertrauen dabei ganz auf Sie.

Warum erhalte ich Post von der Kirchgemeinde im Leipziger Süden?

Sie sind beim Einwohner­melde­amt der Stadt Leipzig als Mitglied der evange­lischen Kirche erfasst. Das Einwohner­melde­amt leitet Ihre Adress­daten automa­tisch an unser Melde­register weiter. Jede Adresse ist einer Kirch­gemeinde und einem Seelsorge­bezirk zuge­ordnet.

Durch Ihren (Haupt-)Wohnsitz in der Kirch­gemeinde im Leipziger Süden werden Sie zunächst automatisch einem unserer kirchlichen Orte (Bethlehem­gemeinde, Gemeinde Connewitz-Lößnig, Gemeinde Marienbrunn oder Peterskirche) angeschrieben.

Ich habe mein Kirchgeld schon gezahlt. Wieso bekomme ich einen Kirchgeldbrief?

Das Kirchgeld wird immer jährlich erhoben. Durch Ver­zögerungen der Buchungen der Über­weisung kann es selten dazu kommen, dass Ihre dies­jährige Zahlung zum Zeit­punkt des Versendens der Briefe noch nicht im System erfasst war. Wir bitten Sie deshalb um eine kurze Information darüber, dass Sie ihr Kirch­geld schon gezahlt haben.

Ich bin kein Mitglied der evangelischen Kirche. Wieso bekomme ich einen Kirchgeldbrief?

Die Stadt Leipzig hat Sie uns als Mitglied der evangelischen Kirche mit Haupt­wohnsitz in unserem Gemeinde­gebiet gemeldet. Deshalb ist davon auszu­gehen, dass Sie im Melde­register der Stadt als solches registriert sind. Als Kirch­gemeinde können wir keine Änderungen am städtischen Melde­register vor­nehmen. Bitte wenden Sie sich deshalb bei dies­bezüglichen Nach­fragen an das Standes­amt der Stadt Leipzig.

Ich zahle monatlich Kirchensteuer. Wieso soll ich auch allgemeines Kirchgeld zahlen?

Ihre monatliche Landes­kirchen­steuer wird über das Finanz­amt an die Landes­kirche Sachsen gezahlt. Dieses Vorgehen erspart der Landes­kirche ein aufwen­diges eigenes Steuer­einzugs­system. Von der Landes­kirche aus wird das Geld über einen Verteiler­schlüssel an die einzelnen Kirch­gemeinden in Sachsen zuge­wiesen. Dem Verteiler­schlüssel liegt dabei unter anderem die Anzahl von Mitgliedern der einzelnen Kirch­gemeinden zu Grunde.

Das allgemeine Kirch­geld ist auch Teil Ihrer Kirchen­steuer: Die so genannte Orts­kirchen­steuer. Dieser Teil der Kirchen­steuer wird jedoch nicht über das Finanz­amt erhoben. Das Erhebungs­verfahren auf Grund­lage Ihrer gewissen­haften Selbst­einschätzung und direkten Zahlung an die Orts­gemeinde ist einfach und für uns als Kirch­gemeinde mit vergleichs­weise geringem Verwaltungs­aufwand leistbar. Ihr Kirch­geld wird zu 100 % in unserer Kirch­gemeinde verwendet. Es stärkt den Haushalt der kirchlichen Orte und trägt dazu bei, unsere kirch­gemeindlichen Aufgaben zu erfüllen.

Obwohl das Kirchgeld – anders als die Landes­kirchen­steuer – von der Kirch­gemeinde erhoben wird und auch dort verbleibt, also gerade keine Doppel­besteuerung vorliegt, kann, wer die Not­wendig­keit dieser Einnahme für seine Kirch­gemeinde nicht nach­vollzieht, gezahlte Landes­kirchensteuer auf das von ihm zu ent­richtende Kirch­geld anrechnen lassen.

Kann ich mein allgemeines Kirchgeld auch in mehreren kleinen Beträgen überweisen?

Ja. Sie können Ihr allgemeines Kirch­geld gern in Einzel­beträgen, z. B. als monat­lichen Dauer­auftrag, auf das ent­sprechende Konto über­weisen.

Bitte geben Sie im Verwendungs­zweck Kirchgeld [Jahr] und Ihren Namen und wenn möglich Ihre Kirchgeld­nummer an. Bei mehreren Kirchgeld­pflichtigen inner­halb eines Haus­halts geben Sie bitte alle Kirchgeld­nummern an. So kann eine korrekte Erfassung der Zahlungen erfolgen.

Wünschen Sie eine jährliche Bestätigung über die Zahlung des allgemeinen Kirch­geldes, so vermerken Sie bitte zusätzlich »Quittung zum Jahres­ende erbeten« bei der Einrichtung des Dauerauf­trages.

Kann ich das allgemeine Kirchgeld auch anders als per Überweisung zahlen?

Ja. Alternativ können Sie das allgemeine Kirch­geld in bar in unseren Gemeinde­büros zahlen. Die Gemeinde­büros der einzelnen Orte sind:

Bethlehemgemeinde
Herr Thiel, Kurt-Eisner-Straße 22, Tel.: 0341 / 301 82 20
Öffnungszeiten:
Montag: 16–18.00 Uhr
Mittwoch: 10–12.00 Uhr

Connewitz
Frau Bartolomäus, Selneckerstraße 7, Tel: 0341 / 301 20 00
Öffnungszeiten:
Dienstag 15–18.00 Uhr
Donnerstag 10–12.00 Uhr

Lößnig
Frau Bartolomäus, Bornaische Straße 121, Tel: 0341 / 330 20 15
Öffnungszeit:
Montag 13–14.15 Uhr

Marienbrunn
Herr Graupner, Lerchenrain 1, Tel: 0341 / 878 05 41
Öffnungszeit
Dienstag: 10–12.00 Uhr
Donnerstag: 15–18.00 Uhr

Peterskirche
Frau Hanson, Schletterstraße 5, Tel.: 0341 / 213 16 12
Öffnungszeiten:
Mittwoch: 16–18.00 Uhr
Donnerstag: 9–11.30 Uhr

Kann ich das allgemeine Kirchgeld in meiner Heimatgemeinde zahlen?

Nein, das geht leider nicht.

Sie können Ihre Heimat­gemeinde natürlich immer mit einer Spende unter­stützen – aber um das Kirch­geld in eine andere Gemeinde als die an Ihrem Haupt­wohnsitz zu zahlen, müssten Sie sich um­gemeinden lassen. Falls Sie kürzlich umge­zogen sind, kann es aufgrund von Ver­zögerungen bei der Daten­übermitt­lung und dem Versand der Kirch­geld­briefe selten dazu kommen, dass Sie inner­halb eines Erhebungs­zeitraumes von zwei Gemeinden einen Kirch­geld­brief erhalten. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, wenden Sie sich bitte persön­lich an uns.

Kann ich mein allgemeines Kirchgeld steuerlich geltend machen?

Ja. Ortskirchen­steuern und Landes­kirchen­steuer sind Kirchen­steuern und können unbe­schränkt als Sonder­ausgaben mit der Einkommens­steuer­erklärung geltend gemacht werden. Wünschen Sie eine Bestäti­gung über die Zahlung des Kirch­geldes, so ver­merken Sie bitte zusätzlich »Quittung erbeten« bei der Über­weisung.

Kann ich mich von der Kirchgeldzahlung befreien lassen?

Ja, das geht. In begrün­deten Aus­nahme­fällen kann der Kirchen­vorstand Ihnen das Kirch­geld erlassen. Dazu schreiben Sie einen begrün­deten, form­losen Antrag an den

Ev.-Luth. Kirchgemeinde im Leipziger Süden
Kirchenvorstand
Selneckerstraße 7
04277 Leipzig

Sie können auch die im aktuellen Erhebungs­zeitraum gezahlte Landes­kirchen­steuer auf das von Ihnen zu ent­richtende Kirch­geld anrechnen lassen, was in den meisten Fällen dazu führt, dass Sie damit Ihre Kirch­geld­schuld beglichen haben. Hierzu ist es not­wendig, dass Sie diesen Antrag aus­füllen und ihn an den Kirchen­vorstand senden.

Was ist das »besondere Kirchgeld«?

Das besondere Kirch­geld ist etwas anderes als das allge­meine Kirch­geld. Das beson­dere Kirch­geld hat mit dem Kirch­geld­brief, den Sie erhalten haben, nichts zu tun. Das beson­dere Kirch­geld wird separat erhoben, z. B. bei bestimm­ten Konstella­tionen in glaubens­verschiede­nen Ehen oder wenn ein Ehe­partner keiner kirchen­steuer­erhebenden Körper­schaft ange­hört.

Welche gesetzlichen Regelungen zum Kirchgeld und zur Kirchensteuer gibt es?

Die Erhebung und Höhe des allge­meinen Kirch­geldes regelt u. a. die Kirch­geld­ordnung und das Kirchen­steuer­gesetz der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen. Eine Über­sicht der in unserer Landes­kirche geltenden Gesetze und Verord­nungen finden Sie auf der Seite der EVLKS, hier unter Punkt 4.4. Kirchen­steuern und Kirch­geld.

Die Kirchgeld­regelungen sind durch den Freistaat staats­aufsicht­lich anerkannt. Die genannten Gesetze, Ordnungen und Verord­nungen bleiben von oben stehenden – zum besseren Verständnis teils verein­fachenden – Antworten auf häufige Fragen in ihrer Rechts­gültigkeit unbe­rührt.

Umfangreiche Informationen finden Sie auch auf kirchenfinanzen.de.

Spenden

Spendenkonto

Auf dem Konto des Kirchen­bezirks Leipzig sammeln wir Spenden für unsere allgemeine Gemeinde­arbeit. Bitte geben Sie bei Spenden auf das Konto

DE68 3506 0190 1620 4790 35

unbedingt unsere Gemeinde­kennung »RT 1809« an. Wenn Sie die Spende einem besonderen Zweck oder einem Gemeinde­teil zukommen lassen wollen, schreiben Sie das bitte gern dazu.

Fördervereine

Auch Vereine unter­stützen uns bei der Ein­werbung von Spenden und Dritt­mitteln.

Auf den verlinkten Seiten erhalten Sie weitere Informa­tionen über die Vereine und ihre Arbeit.

Online-Spenden

Spenden, wo es gerade besonders dringlich ist: Für einige Projekte unserer Kirch­gemeinde haben wir Online-Spenden­möglichkeiten einge­richtet. Wir verwenden dazu die für uns kostenfreie Platt­form betterplace.org. Bei Ihrer Spende können Sie bestimmen, ob und mit welchem Betrag Sie auch diese Plattform unterstützen wollen.

Kollekten

Die Kollekte (von lat. colligere – sammeln) im Gottes­dienst ist ein Zeichen der Freund­schaft und Verbunden­heit mit anderen Gemeinden. Schon die ersten Christen haben für die Gemeinde in Jerusalem Geld gesammelt und haben Gemeinde­glieder unter­stützt, die Hilfe brauchten. Und Paulus war das so wichtig, dass er für die Über­gabe der Kollekte in Jerusalem sein Leben riskiert hat.

Heute sammeln wir im Gottes­dienst die Kollekte meist dafür, dass die Gute Nachricht weiter­gegeben werden kann – oft stehen dabei konkrete Projekte im Vorder­grund: die Arbeit mit Kindern, die Ver­breitung von Bibeln, die Unter­stützung von Gemeinden in Ost­europa.

Aber auch die Unter­stützung von Menschen in Not ist uns ein wichtiges Anliegen. So sammeln wir in allen Advents- und Weihnachts­gottes­diensten für »Brot für die Welt« und übers Jahr verteilt für ver­schiedene diakonische Projekte wie die Kirchliche Erwerbs­losen­initiative oder die Telefon­seelsorge.

Eine Besonder­heit gibt es in Connet­witz: hier kann man in den Kollektent­beutel statt Euro­münzen auch Paul-Gerhardt-Taler eint­legen (und von der Steuer abt­setzen).