Kirche und Geld
Geld ist nicht alles – oder doch?
Als Kirche sind wir nicht an Gewinnmaximierung oder hohen Renditen interessiert. Einnahmen werden umgehend wieder in der kirchlichen Arbeit eingesetzt und kommen so der Gesellschaft, den Menschen, zu Gute. Zu tun gibt es genug: wir wollen dem Glauben ein Zuhause geben, Menschen in Not beistehen, Gemeinschaft im Gottesdienst feiern, Kirchenkonzerte veranstalten … Dafür sind wir auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.
Bring den Süden zum Klingen
Erinnern Sie sich an Ihren letzten Gottesdienstbesuch? Vielleicht ist der schon länger her und Sie wissen nicht mehr, worüber gesprochen wurde. Aber dank der festlichen Musik erinnern Sie noch ein erhabenes Gefühl, als wären Sie dem Alltag ein kleines Stückchen entrückt.
Ohne Musik wäre unser Gottesdienst unvollständig. Die Melodien und Harmonien, die von unseren Musiker*innen dargeboten werden, berühren unsere Herzen und schaffen eine Atmosphäre, in der wir Trost, Hoffnung und Frieden finden können
Musik spielt eine zentrale Rolle in unserem Gottesdienst und ist unerlässlich für die spirituelle Erfahrung unserer Gemeinde. Sie verleiht unseren Gebeten und Gesängen eine tiefere Dimension und ermöglicht es uns, uns mit Gott auf eine ganz besondere Weise zu verbinden.
Leider reichen die Gelder, die von der Landeskirche zur Verfügung gestellt werden, nicht aus, um die Qualität und Gestaltungsvielfalt der Kirchenmusik aufrechtzuerhalten. Die Bezahlung unserer Musiker*innen, die Anschaffung und Wartung von Instrumenten sowie die Organisation von besonderen musikalischen Ereignissen erfordern zusätzliche finanzielle Ressourcen.
Deshalb bitten wir Sie heute, dabei mitzuhelfen, dass Qualität und Vielfalt der Musik in unseren Gottesdiensten erhalten bleiben und noch besser wird. Ihre Unterstützung wird dazu beitragen, die musikalische Tradition in unserer Gemeinde zu bewahren und zu stärken.
Ihre Spenden sind ein wertvoller Beitrag zur Verbindung zwischen Musik, Glauben und Gemeinschaft in unserer Gemeinde. Sie ermöglicht es uns, weiterhin inspirierende Klänge zu schaffen, zur Ehre Gottes und zur Freude der Menschen. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und freuen uns darauf, mit Ihnen gemeinsam die Kraft der Musik im Gottesdienst zu erleben.
Ihre Spende können Sie auf folgendes Konto überweisen:
Empfänger: Ev.-luth. Kirchenbezirk Leipzig; IBAN: DE68 3506 0190 1620 4790 35; Verwendungszweck: RT 1809 Bring den Süden zum Klingen
Kirchensteuer
Wer in einer Freikirche Mitglied ist, gibt üblicherweise den Zehnten – das ist der schon im Alten Testament geforderte zehnte Teil aller Einnahmen – zur Finanzierung verschiedener religiöser (Tempel und Tempeldienst) und sozialer (Unterstützung der Ärmsten) Aufgaben in Israel.
Die evangelisch-lutherische Kirche lässt die Finanzämter eine Kirchensteuer von 9 % der Einkommenssteuer erheben. Da der durchschnittliche Einkommenssteuersatz in Sachsen bei 16,4 % liegt, bedeutet das durchschnittlich ca. 1,5 % des steuerpflichtigen Einkommens (maximal jedoch 3,5 % insgesamt).
Die Finanzämter erledigen den Steuereinzug wesentlich kostengünstiger, als es eine kirchliche Steuerbehörde könnte. Die Einnahmen aus der Kirchensteuer machen ca. die Hälfte der Einnahmen unserer Landeskirche aus und werden durch ein weiteres Viertel aus dem bundesweiten Finanzausgleich der evangelischen Landeskirchen ergänzt.
Die Landessynode beschließt in ihrem Haushaltplan dann jeweils, nach welchem Schlüssel dieses Geld auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt wird.
Kirchgeld
Die Orte unserer Kirchgemeinde bitten Ihre Gemeindeglieder in jedem Haushaltsjahr darum, Ihren Anteil zur Finanzierung unserer Gemeindearbeit in Form des Ortskirchgeldes beizutragen. Dazu bekommen alle Haushalte bzw. Gemeindeglieder über 16 Jahre einen Spendenaufruf und im Herbst eine Erinnerung. Das Ortskirchgeld ist für die Finanzierung der Gemeindearbeit an den kirchlichen Orten unabdingbar. Auch wenn der Anteil in den einzelnen Gemeindeteilen schwankt, ist das Ortskirchgeld mit ca. 25 % eine wichtige Säule in den Einnahmen des kirchgemeindlichen Haushalts.
Jeder unserer kirchlichen Orte führt ein eigenes Kirchgeldkonto. Deshalb gibt es für das Kirchgeld auch eine andere Bankverbindung als für Spenden und Überweisungen. Für Ihre Kirchgeldzahlung verwenden Sie bitte die angegebenen Kontoverbindungen. Bitte geben Sie im Verwendungszweck Kirchgeld [Jahr] und Ihren Namen und wenn möglich Ihre Kirchgeldnummer an.
Kontoinhaber ist immer: Ev. Luth. Kirchgemeinde im Leipziger Süden
Bethlehemgemeinde
IBAN: DE15 3506 0190 1800 2170 12
Gemeinde Connewitz-Lößnig
IBAN: DE60 3506 0190 1636 8000 11
Gemeinde Marienbrunn
IBAN: DE37 3506 0190 1800 2170 04
Peterskirche
IBAN: DE90 3506 0190 1800 2170 20
Das »Kirchgeld« oder »Ortskirchgeld« ist eine Ortskirchensteuer der Kirchgemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens und wird juristisch korrekt als »allgemeines Kirchgeld« (im Gegensatz zum »besonderen Kirchgeld«) bezeichnet.
Da es das Kirchgeld nicht in allen Gliedkirchen der EKD gibt, führt es gerade bei »Neu-Sachsen« manchmal zu Erstaunen. Anders als die Kirchensteuer, die über das Finanzamt an die Landeskirche gezahlt und von dort den Gemeinden zugewiesen wird, wird das allgemeine Kirchgeld direkt von den Ortsgemeinden erhoben, auf deren Konto überwiesen – und auch zu 100 % dort verwendet.
Ihr Kirchgeld wird zu 100 % für unsere Gemeindearbeit verwendet. Einen guten Überblick über deren Vielfalt unseres Gemeindelebens können Sie gewinnen, indem Sie sich auf unserer Internetseite umschauen, oder unsere Gemeindenachrichten studieren
Jeder unserer kirchlichen Orte hat ein eigenes Profil – das Kirchgeld wird für die Arbeit vor Ort verwendet und trägt dazu bei, die Ortsausschüsse handlungsfähig zu machen.
Kirchgeldpflichtig sind alle Kirchgemeindeglieder ab Vollendung des 16. Lebensjahres, die eigene Einnahmen oder eigenes Vermögen haben. Als Einnahmen im vorstehenden Sinne gelten Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit, Renten, Stipendien, Leistungen nach dem BAföG, laufende Unterstützungen, Unterhalt und Familienaufwand, freiwillige Zuwendungen sowie vergleichbare Einkünfte.
Das allgemeine Kirchgeld beträgt 0,3 % Ihrer Einnahmen. Der Mindestbetrag liegt bei 6 Euro pro Jahr, also 50 Cent im Monat. Die tabellarische Staffelung erfolgt nach Maßgabe der finanziellen Leistungsfähigkeit. Eine Tabelle als Orientierungshilfe finden Sie unten in diesem Abschnitt. Da wir die Einkünfte unserer einzelnen Gemeindemitglieder nicht kennen, bitten wir Sie um eine Selbsteinstufung anhand Ihres Nettoeinkommens mit Hilfe der Kirchgeldtabelle. Wir vertrauen dabei ganz auf Sie.
Sie sind beim Einwohnermeldeamt der Stadt Leipzig als Mitglied der evangelischen Kirche erfasst. Das Einwohnermeldeamt leitet Ihre Adressdaten automatisch an unser Melderegister weiter. Jede Adresse ist einer Kirchgemeinde und einem Seelsorgebezirk zugeordnet.
Durch Ihren (Haupt-)Wohnsitz in der Kirchgemeinde im Leipziger Süden werden Sie zunächst automatisch einem unserer kirchlichen Orte (Bethlehemgemeinde, Gemeinde Connewitz-Lößnig, Gemeinde Marienbrunn oder Peterskirche) angeschrieben.
Das Kirchgeld wird immer jährlich erhoben. Durch Verzögerungen der Buchungen der Überweisung kann es selten dazu kommen, dass Ihre diesjährige Zahlung zum Zeitpunkt des Versendens der Briefe noch nicht im System erfasst war. Wir bitten Sie deshalb um eine kurze Information darüber, dass Sie ihr Kirchgeld schon gezahlt haben.
Die Stadt Leipzig hat Sie uns als Mitglied der evangelischen Kirche mit Hauptwohnsitz in unserem Gemeindegebiet gemeldet. Deshalb ist davon auszugehen, dass Sie im Melderegister der Stadt als solches registriert sind. Als Kirchgemeinde können wir keine Änderungen am städtischen Melderegister vornehmen. Bitte wenden Sie sich deshalb bei diesbezüglichen Nachfragen an das Standesamt der Stadt Leipzig.
Ihre monatliche Landeskirchensteuer wird über das Finanzamt an die Landeskirche Sachsen gezahlt. Dieses Vorgehen erspart der Landeskirche ein aufwendiges eigenes Steuereinzugssystem. Von der Landeskirche aus wird das Geld über einen Verteilerschlüssel an die einzelnen Kirchgemeinden in Sachsen zugewiesen. Dem Verteilerschlüssel liegt dabei unter anderem die Anzahl von Mitgliedern der einzelnen Kirchgemeinden zu Grunde.
Das allgemeine Kirchgeld ist auch Teil Ihrer Kirchensteuer: Die so genannte Ortskirchensteuer. Dieser Teil der Kirchensteuer wird jedoch nicht über das Finanzamt erhoben. Das Erhebungsverfahren auf Grundlage Ihrer gewissenhaften Selbsteinschätzung und direkten Zahlung an die Ortsgemeinde ist einfach und für uns als Kirchgemeinde mit vergleichsweise geringem Verwaltungsaufwand leistbar. Ihr Kirchgeld wird zu 100 % in unserer Kirchgemeinde verwendet. Es stärkt den Haushalt der kirchlichen Orte und trägt dazu bei, unsere kirchgemeindlichen Aufgaben zu erfüllen.
Obwohl das Kirchgeld – anders als die Landeskirchensteuer – von der Kirchgemeinde erhoben wird und auch dort verbleibt, also gerade keine Doppelbesteuerung vorliegt, kann, wer die Notwendigkeit dieser Einnahme für seine Kirchgemeinde nicht nachvollzieht, gezahlte Landeskirchensteuer auf das von ihm zu entrichtende Kirchgeld anrechnen lassen.
Ja. Sie können Ihr allgemeines Kirchgeld gern in Einzelbeträgen, z. B. als monatlichen Dauerauftrag, auf das entsprechende Konto überweisen.
Bitte geben Sie im Verwendungszweck Kirchgeld [Jahr] und Ihren Namen und wenn möglich Ihre Kirchgeldnummer an. Bei mehreren Kirchgeldpflichtigen innerhalb eines Haushalts geben Sie bitte alle Kirchgeldnummern an. So kann eine korrekte Erfassung der Zahlungen erfolgen.
Wünschen Sie eine jährliche Bestätigung über die Zahlung des allgemeinen Kirchgeldes, so vermerken Sie bitte zusätzlich »Quittung zum Jahresende erbeten« bei der Einrichtung des Dauerauftrages.
Ja. Alternativ können Sie das allgemeine Kirchgeld in bar in unseren Gemeindebüros zahlen. Die Gemeindebüros der einzelnen Orte sind:
Bethlehemgemeinde
Herr Thiel, Kurt-Eisner-Straße 22, Tel.: 0341 / 301 82 20
Öffnungszeiten:
Montag: 16–18.00 Uhr
Mittwoch: 10–12.00 Uhr
Connewitz
Frau Bartolomäus, Selneckerstraße 7, Tel: 0341 / 301 20 00
Öffnungszeiten:
Dienstag 15–18.00 Uhr
Donnerstag 10–12.00 Uhr
Lößnig
Frau Bartolomäus, Bornaische Straße 121, Tel: 0341 / 330 20 15
Öffnungszeit:
Montag 13–14.15 Uhr
Marienbrunn
Herr Graupner, Lerchenrain 1, Tel: 0341 / 878 05 41
Öffnungszeit
Dienstag: 10–12.00 Uhr
Donnerstag: 15–18.00 Uhr
Peterskirche
Frau Hanson, Schletterstraße 5, Tel.: 0341 / 213 16 12
Öffnungszeiten:
Mittwoch: 16–18.00 Uhr
Donnerstag: 9–11.30 Uhr
Nein, das geht leider nicht.
Sie können Ihre Heimatgemeinde natürlich immer mit einer Spende unterstützen – aber um das Kirchgeld in eine andere Gemeinde als die an Ihrem Hauptwohnsitz zu zahlen, müssten Sie sich umgemeinden lassen. Falls Sie kürzlich umgezogen sind, kann es aufgrund von Verzögerungen bei der Datenübermittlung und dem Versand der Kirchgeldbriefe selten dazu kommen, dass Sie innerhalb eines Erhebungszeitraumes von zwei Gemeinden einen Kirchgeldbrief erhalten. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, wenden Sie sich bitte persönlich an uns.
Ja. Ortskirchensteuern und Landeskirchensteuer sind Kirchensteuern und können unbeschränkt als Sonderausgaben mit der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Wünschen Sie eine Bestätigung über die Zahlung des Kirchgeldes, so vermerken Sie bitte zusätzlich »Quittung erbeten« bei der Überweisung.
Ja, das geht. In begründeten Ausnahmefällen kann der Kirchenvorstand Ihnen das Kirchgeld erlassen. Dazu schreiben Sie einen begründeten, formlosen Antrag an den
Ev.-Luth. Kirchgemeinde im Leipziger Süden
Kirchenvorstand
Selneckerstraße 7
04277 Leipzig
Sie können auch die im aktuellen Erhebungszeitraum gezahlte Landeskirchensteuer auf das von Ihnen zu entrichtende Kirchgeld anrechnen lassen, was in den meisten Fällen dazu führt, dass Sie damit Ihre Kirchgeldschuld beglichen haben. Hierzu ist es notwendig, dass Sie diesen Antrag ausfüllen und ihn an den Kirchenvorstand senden.
Das besondere Kirchgeld ist etwas anderes als das allgemeine Kirchgeld. Das besondere Kirchgeld hat mit dem Kirchgeldbrief, den Sie erhalten haben, nichts zu tun. Das besondere Kirchgeld wird separat erhoben, z. B. bei bestimmten Konstellationen in glaubensverschiedenen Ehen oder wenn ein Ehepartner keiner kirchensteuererhebenden Körperschaft angehört.
Die Erhebung und Höhe des allgemeinen Kirchgeldes regelt u. a. die Kirchgeldordnung und das Kirchensteuergesetz der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen. Eine Übersicht der in unserer Landeskirche geltenden Gesetze und Verordnungen finden Sie auf der Seite der EVLKS, hier unter Punkt 4.4. Kirchensteuern und Kirchgeld.
Die Kirchgeldregelungen sind durch den Freistaat staatsaufsichtlich anerkannt. Die genannten Gesetze, Ordnungen und Verordnungen bleiben von oben stehenden – zum besseren Verständnis teils vereinfachenden – Antworten auf häufige Fragen in ihrer Rechtsgültigkeit unberührt.
Umfangreiche Informationen finden Sie auch auf kirchenfinanzen.de.
Spendenkonto
Auf dem Konto des Kirchenbezirks Leipzig sammeln wir Spenden für unsere allgemeine Gemeindearbeit. Bitte geben Sie bei Spenden auf das Konto
DE68 3506 0190 1620 4790 35
unbedingt unsere Gemeindekennung »RT 1809« an. Wenn Sie die Spende einem besonderen Zweck oder einem Gemeindeteil zukommen lassen wollen, schreiben Sie das bitte gern dazu.
Fördervereine
Auch Vereine unterstützen uns bei der Einwerbung von Spenden und Drittmitteln.
- Verein für Gemeindeaufbau der Ev.-Luth. Bethlehemgemeinde und der Kirchgemeinde St. Petri Leipzig e. V.
- Förderverein Paul-Gerhardt-Kirche Leipzig-Connewitz e. V.
- Vereinigung zur Förderung von Aufbau und Erhaltung des Peterskirchgebäudes e. V.
Auf den verlinkten Seiten erhalten Sie weitere Informationen über die Vereine und ihre Arbeit.
Online-Spenden
Spenden, wo es gerade besonders dringlich ist: Für einige Projekte unserer Kirchgemeinde haben wir Online-Spendenmöglichkeiten eingerichtet. Wir verwenden dazu die für uns kostenfreie Plattform betterplace.org. Bei Ihrer Spende können Sie bestimmen, ob und mit welchem Betrag Sie auch diese Plattform unterstützen wollen.
- Zu den Projekten unserer Kirchgemeinde auf betterplace.org
Kollekten
Die Kollekte (von lat. colligere – sammeln) im Gottesdienst ist ein Zeichen der Freundschaft und Verbundenheit mit anderen Gemeinden. Schon die ersten Christen haben für die Gemeinde in Jerusalem Geld gesammelt und haben Gemeindeglieder unterstützt, die Hilfe brauchten. Und Paulus war das so wichtig, dass er für die Übergabe der Kollekte in Jerusalem sein Leben riskiert hat.
Heute sammeln wir im Gottesdienst die Kollekte meist dafür, dass die Gute Nachricht weitergegeben werden kann – oft stehen dabei konkrete Projekte im Vordergrund: die Arbeit mit Kindern, die Verbreitung von Bibeln, die Unterstützung von Gemeinden in Osteuropa.
Aber auch die Unterstützung von Menschen in Not ist uns ein wichtiges Anliegen. So sammeln wir in allen Advents- und Weihnachtsgottesdiensten für »Brot für die Welt« und übers Jahr verteilt für verschiedene diakonische Projekte wie die Kirchliche Erwerbsloseninitiative oder die Telefonseelsorge.
Eine Besonderheit gibt es in Connetwitz: hier kann man in den Kollektentbeutel statt Euromünzen auch Paul-Gerhardt-Taler eintlegen (und von der Steuer abtsetzen).